Ab 1.7.2014 dürfen alle Hersteller von Stahl-, Edelstahl- und/oder Aluminiumtragwerken ihre Bauprodukte nur mehr mit gültiger Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung in Umlauf bringen. Dies bedeutet, dass die Betriebe eine werkseigene Produktionskontrolle eingeführt haben und erfolgreich nach der EN 1090 zertifiziert sind.
Wird künftig das Bauprodukt nicht gesetzeskonform in Verkehr gebracht, sprich ohne gültiger Zertifizierung nach der EN 1090, hat dies neben versicherungstechnischen Konsequenzen sowohl zivilrechtliche als auch ggf. strafrechtliche Folgen, verbunden mit hohen Geldstrafen.