fbpx

 

Sie haben Fragen?

 

Rufen Sie uns vom Handy aus direkt an.
Vom PC aus ist diese Funktion leider nicht verfügbar – nutzen Sie hierfür die Tel. +39 0472 83 11 07.

Wir sind gerne für Sie da.


Direktanruf

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

    Ihr Name*

    Ihre E-Mail-Adresse*

    Ihre Nachricht*

    Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen.
    * Pflichtfeld

    Organisationsmodell nach GVD 231

    „Wenn das Leben keine Vision hat, nach der man strebt, nach der man sich sehnt, die man verwirklichen möchte, dann gibt es auch kein Motiv sich anzustrengen.“

    Aufgrund des Gesetzesvertretenden Dekrets 231/2001 haften alle Unternehmen für Straftaten, die von Rechtsvertretern, Geschäftsführern und Mitarbeitern in Ausübung ihrer Tätigkeit begangen werden. Auch das GvD 81/2008, „Einheitstext über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz“, nimmt Bezug auf das oben genannte Dekret.

    Die im GvD 231 vorgesehenen Geldstrafen für Unternehmen liegen zwischen 25.000 und 1,5 Mio. Euro.

    Bei schweren Vergehen können auch die Aussetzung der betrieblichen Tätigkeiten, der Rückruf von Zulassungen, Lizenzen oder Konzessionen, das Verbot von Verhandlungen mit der öffentlichen Hand und der Ausschluss von Finanzierungen und Beiträgen angeordnet werden.

    Durch die Einführung eines integrierten Organisationsmodells nach GvD 231 kann die verwaltungsrechtliche Haftung des Unternehmens stark eingeschränkt werden.

    Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der:

    • Ausarbeitung der Systemdokumentation
    • Erarbeitung und Integration der Verfahren bzgl. GvD 231
    • Durchführung der Risikoanalyse laut GvD 231
    • Ausarbeitung eines Ethikkodexes
    • Durchführung von Mitarbeiterschulungen und Bewusstseinsbildungständigen Anpassung an die Bestimmungen

    Nehmen Sie Kontakt auf

      Ihr Name*

      Ihre E-Mail-Adresse*

      Ihre Nachricht*

      Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen.
      * Pflichtfeld