„Was Hand und Fuß hat, kann auch in Ruhe baden gehen.“
Jedes Unternehmen, das mit oder ohne elektronischen Hilfsmittel personenbezogene Daten verarbeitet, muss die Datenschutzbestimmungen laut EU- Verordnung Nr. 2016/679 sowie laut GVD 196/2003 einhalten. Eine Nichteinhaltung dieser Bestimmungen kann Verwaltungsstrafen sowie strafrechtliche Sanktionen zur Folge haben.
Bei der Erstellung der Dokumentation entsprechend Datenschutzgesetz unterstützen wir Sie gerne.
Wir können für Sie diese Tätigkeit übernehmen:
Data Protection Officer
Der Data Protection Officer (DPO) stellt auf unabhängige Weise sicher, dass die kommerzielle und nicht kommerzielle Organisationen und die Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten ordnungsgemäß anwendet. Der DPO führt ein Register, in dem alle von der Gesellschaft oder Körperschaft durchgeführten Vorgänge in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten erläutert werden.